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Rettungswege
Wenn es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnelle und kürzeste Weg nach draußen.

Damit die Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein. Die Feuerwehr sagt, worauf es ankommt.

 

In der Regel muss der Treppenraum, durch den man tagtäglich seine Wohnung erreicht, begehbar sein, dass heißt, frei von "Gerümpel", von Omas altem Wohnzimmerschrank oder von den Drahteseln der gesamten Nachbarschaft. Im Notfall, wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches "Gerümpel" zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- und Rettungsverlaufes führen.
Ein Beispiel hierzu: In einem Treppenhaus gerieten dort abgestellte Kinderwagen in Brand, Bewohner hatten keine Chance mehr durch die Haustüre zu fliehen !

Über diese grundsätzlichen Vorschriften hinaus gibt die Feuerwehr weitere Ratschläge:

  • An den Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen halten, erst recht, wenn es sich baurechtlich um feuerhemmende Brandschutztüren handelt.
  • Den Raum unter Treppenpodesten oder absätzen nicht als Lager für brennbare Materialen nutzen.
  • Treppenräume nicht zum Abstellen von Abfall- oder Wertstoffsammelbehälter nutzen!

Denken Sie immer daran: Sie als Bewohner haben es selbst in der Hand, ob Sie im Ernstfall eine Chance zur Flucht haben. Beachten Sie also die baurechtlichen Vorschriften und Tipps der Feuerwehr.

 
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